FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Lombard-Darlehen

Welche Werte werden als Pfandgegenstand akzeptiert?

  • Schmuck: Schmuckstücke wie Colliers, Halsketten, Ringe sowie Markenuhren
  • Edelsteine/-metalle: Diamanten, Smaragde, Saphire, Rubine, Gold, Silber, Platin
  • Kunst: Gemälde, Skulpturen, Fotografien sowie Sammlerstücke aus einzelnen Bereichen
  • Andere Wertgüter: zum Beispiel wertvolle Automobile; Gerne besprechen wir Ihren Wunsch persönlich.

Welche Vorteile bietet die Darlehensaufnahme bei Leading Lombard gegenüber der Aufnahme bei einem Kreditinstitut?

Bei einem Lombard-Darlehen ist die Haftung auf Ihren Wertgegenstand beschränkt. Da Sie nicht persönlich haften, entfällt auch die bei Banken übliche Prüfung Ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse anhand von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Jahresabschlüssen, Vermögensaufstellungen bzw. Gehaltsnachweisen. Sie profitieren damit von einer schnellen und unkomplizierten Bearbeitung sowie Auszahlung. Desweiteren handelt es sich bei einem Lombard-Darlehen um eine kurzfristige Finanzierung. Vereinbarungen über sehr kurze Laufzeiten von mindestens drei Monaten sind möglich. Verlängerungen können grundsätzlich zum Lauzeitende vereinbart werden.

Müssen bei der Beantragung eines Lombard-Darlehens Vermögens- und Einkommensnachweise eingereicht werden?

Bei einem Lombard-Darlehen ist die Haftung auf Ihren Wertgegenstand beschränkt. Da Sie nicht persönlich haften, entfällt auch die bei Banken übliche Prüfung Ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse anhand von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Jahresabschlüssen, Vermögensaufstellungen bzw. Gehaltsnachweisen.

Innerhalb welchen Zeitraumes wird meine Anfrage überprüft und wann findet die Auszahlung statt?

Die Prüfung Ihrer Anfrage findet in der Regel innerhalb von 48 Stunden statt. Bei positiver Darlehensentscheidung erfolgt die Auszahlung unmittelbar bei Übergabe des Pfandgegenstandes in bar oder auf Kundenwunsch durch Überweisung auf ein inländisches Bankkonto.

Welche Laufzeiten können vereinbart werden?

Bei einem Lombard-Darlehen handelt es sich um eine kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate, längere Laufzeiten können grundsätzlich vereinbart werden. Eine Verlängerung zum Laufzeitende ist ebenfalls möglich.

Ist eine vorzeitige Rückzahlung während der Laufzeit möglich?

Eine Vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich. Die Abrechnung der Zinsen und Verwaltungsgebühren erfolgt hierbei selbstverständlich taggenau.

Welche Folgen hat es, wenn ich mein Lombard-Darlehen nicht zurückzahlen kann?

Sollten Sie Ihr Lombard-Darlehen zum Laufzeitende nicht zurückzahlen können, überprüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob eine Verlängerung möglich ist. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Zinsen und Gebühren beglichen wurden.

Melden Sie sich am Laufzeitende nicht, um Ihren Pfandgegenstand auszulösen, können wir Ihre Wertgegenstände frühestens vier Wochen nach dem vereinbarten Laufzeitende verwerten. Aus dem Versteigerungserlös wird zunächst das Darlehen mit aufgelaufenen Zinsen und Gebühren bedient. Ein erzielter Mehrerlös steht Ihnen komplett zu.

Reicht der Verwertungserlös zur Deckung des Darlehensbetrages und der Kosten nicht aus, findet kein Zugriff auf Ihr Privatvermögen statt, da Sie nicht persönlich haften.

Welche Auflagen muss ein seriöses Pfandleihaus erfüllen?

Zum Betreiben des Pfandleihgewerbes ist der Besitz der gewerberechtlichen Erlaubnis nach §34 Gewerbeordnung notwendig, welche der Leading Lombard Pfandkredit GmbH & Co.KG von der Stadt Seesen, als zuständige Behörde, erteilt wurde.

Zuvor mussten unter anderem die persönliche Eignung, sichere und ordnungsgemäße Geschäftsräume sowie der Abschluss einer umfassenden Versicherung für die eingelagerten Pfänder gegen Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl und Beraubung nachgewiesen werden.

Die Leading Lombard Pfandkredit GmbH & Co. KG vergibt ausschließlich kurzfristige Lombard-Darlehen nach der Pfandleiherverordnung in Form der Verpfändung beweglicher Sachen. Durch staatlich festgeschriebene Vorgaben gewährt die Pfandleiherverordnung Sicherheit bei Beleihung und Lagerung der Werte sowie bei Rückzahlung des Lombard-Darlehens. Die Einhaltung ist für alle Betreiber des Pfandleihgewerbes verpflichtend.

Des Weiteren ist die Leading Lombard Pfandkredit GmbH & Co. KG Mitglied im Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes. Voraussetzung für die Aufnahme sind unter anderem das Vorliegen der gültigen Gewerbeerlaubnis, die strikte Einhaltung der Vorschriften der Pfandleiherverordnung sowie ein Nachweis über die ausreichende Versicherung gem. §8 Pfandleiherverordnung. Als Mitglied des Zentralverbandes werden die Geschäftstätigkeiten der Leading Lombard Pfandkredit GmbH & Co. KG laufend überprüft.

Weitere Informationen zum Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. finden Sie unter www.pfandkredit.org.